4. Rahmenbedingungen und Beitragsordnung

Folgende Gesetzlichkeiten bilden die Grundlage unserer Arbeit und finden sich ebenfalls in der Hausordnung unserer Einrichtung wieder:

  • Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG
  • Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung - ThürKitaVO
  • Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre

Beitragsordnung:

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich mit einer Unterschrift auf dem so genannten Betreuungsvertrag den Elternbeitrag laut Beitragsordnung für den laufenden Monat und das Essengeld für den Vormonat zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über eine Einzugsermächtigung vom Bankkonto. Der monatliche Elternbeitrag ist in allen Kindertagesstätten in Sondershausen gleich. So bezahlen Eltern für einen Ganztagsplatz ihres Kindes 130,- € und für eine Halbtagsbetreuung 91,- €. Sollte bereits ein älteres Geschwisterkind zeitgleich mit dem jüngeren Kind unsere Einrichtung besuchen, so verringert sich der monatliche Beitrag wie folgt:

Beitrag für das jüngere Geschwisterkind halbtags 64,- €; Beitrag für das jüngere Geschwisterkind ganztags 91,- €.

Für die Verpflegung des Kindes werden pro Tag 2,50 € für das Mittagessen berechnet, sowie eine Verpflegungspauschale von 12,00 € (entspricht dem Ganztagsplatz). Die Pauschale beinhaltet Vesper am Nachmittag sowie Obst, Gemüse und Getränke über den ganzen Tag verteilt. Außerdem ist monatlich eine Servicepauschale in Höhe von 8,80 € zu entrichten.

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