10.5 Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement gehört zu den zentralen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung.

Wir stehen dazu, dass Eltern das Recht haben, sich mit Hinweisen, Anregungen oder Problemen an die entsprechende Erzieherin, an die Leiterin oder an die Vorsitzende der Elternvertreter zu wenden.

Unsere Eltern werden durch Aushänge stets zum aktuellen Stand informiert und werden ermutigt, Kritik zu üben.

Das sogenannte Beschwerdemanagement zeichnet sich dadurch aus, dass wir diese Kritik auch zulassen und uns im Team darüber verständigen und austauschen. Die Eltern sollen zeitnah eine Antwort auf ihre Frage, ihr Problem oder ihr Anliegen bekommen. Wir Mitarbeiterinnen sind in der Verantwortung den Eltern ihre Fragen zu beantworten und falls nicht gleich, einen Termin zu einem klärenden Gespräch, anzubieten.

Zusammengefasst gibt es in unserer Kita folgende Beschwerdemöglichkeiten für die Eltern:

  • schriftlich (per Brief, auch in anonymer Form) mündlich durch direkte Ansprache oder in einem vorher vereinbarten Gesprächstermin
  • mündlich per Telefon
  • schriftlich oder mündlich an den Träger oder Geschäftsbesorger der Kita 

Wir als Mitarbeiterinnen befinden uns stetig in einem Lernprozess, dass Rückmeldungen in Form von Ideen und Beschwerden als Chance wahrgenommen und genutzt werden können, um eine kritische Einschätzung zu den Angeboten zu erhalten und die Einrichtungsqualität weiter zu verbessern. Die Zufriedenheit der Eltern und der Kinder kann damit erheblich verbessert werden. Beschwerden anzuregen, diese auch zuzulassen, sie dann in einem entsprechenden Rahmen zu bearbeiten, eine Rückmeldung an die betroffene Person zu geben und letztendlich daraus Schlüsse zu ziehen, ist eine der wichtigsten Formen im Qualitätsmanagement unserer Kita.

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