9.1 Grundlegendes zur Gestaltung der integrativen Arbeit

9.1.1 Die Platzzuweisung 

Die Platzzuweisung für ein behindertes bzw. von Behinderung bedrohtes Kind, geschieht durch das örtliche Sozialamt auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens und des Antrages der Eltern auf Eingliederungshilfe. Der Träger der Einrichtung erhält für den behinderungsbedingten Mehraufwand einen Vergütungssatz. So wie im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz geregelt, haben auch Eltern eines behinderten Kindes, im Rahmen freier Kapazitäten, das Recht, zwischen den verschieden Kindertageseinrichtungen sowie den unterschiedlichen Angeboten zu wählen.

 

9.1.2 Aufnahme und Eingewöhnung 

Die Aufnahme und gemeinsame Förderung wird durch das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz geregelt.

Der betreuende Kinderarzt als vertrauensvoller Ratgeber sowie die besondere Familiensituation und die spezielle Entwicklungsproblematik sind ausschlaggebend für die Aufnahme in unserer Einrichtung.

Die gesamte Familie und die positive Entwicklung des Kindes werden dabei immer im Vordergrund stehen.

Die Eingewöhnungsphase ermöglicht ein langsames Hineinwachsen des behinderten Kindes in die heilpädagogische Förderung und in den Kita-Alltag.

Die integrative Gruppe schafft für das Kind eine gute Voraussetzung außerhalb der Familie, soziale Erstkontakte mit Gleichaltrigen zu knüpfen. Eine 6-wöchige Beobachtungsphase durch den Heilpädagogen, Gespräche mit allen betreuenden Personen und Therapeuten sowie die Entwicklungseinschätzung sind Grundlage für die Erstellung des Förderplans. 

9.1.3 Schwerpunkte der heilpädagogischen und therapeutischen Arbeit

Den Grundsatz, „Eine ganzheitlich ineinandergreifende Förderung für das Kind, d.h. ein Zusammenspiel und das Verschmelzen der verschiedenen Therapieformen in der Gemeinschaft der Einrichtung“, haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Durch unsere Heilpädagogen werden in der Einrichtung folgende Methoden zur Förderung angeboten:

  • Heilpädagogische Übungsbehandlungen
  • Wahrnehmungsförderung
  • Sprachanbahnung und Sprachförderung
  • Spieltherapeutische Ansätze
  • Musiktherapeutische Ansätze
  • Bewegungserziehung und Psychomotorik
  • Gezielte therapeutische Angebote in der Einzel- sowie Gruppenförderung
  • Künstlerisches Gestalten
  • Lebenspraktische Tätigkeiten
  • Hilfe zur Entwicklung der Selbständigkeit
  • Umwelterkundung und ökologische Bewusstseinsbildung
  • Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben
  • Feier- und Festgestaltung

 Regelmäßig erstellte Entwicklungsberichte geben Auskunft über die erreichten Fortschritte und sind Grundlage der weiteren Förderung.

9.1.4 Externe Fördermaßnahmen

Durch niedergelassene Therapeuten können in unserer Kita unterschiedliche      Therapieformen durchgeführt werden. Sie erfolgen auf Rezeptbasis und in enger Zusammenarbeit und Absprache mit den Eltern und den Heilpädagogen der Kita:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Therapeutisches Schwimmen im Krankenhaus in Sondershausen
  • Logopädie

 

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