3. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Beitragsordnung

Folgende Gesetzlichkeiten bilden die Grundlage unserer Arbeit und finden sich ebenfalls in der Hausordnung unserer Einrichtung wieder:

- Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)

- Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO)

- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

- Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre 

Beitragsordnung

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich mit einer Unterschrift auf dem so genannten Betreuungsvertrag den Elternbeitrag laut Beitragsordnung für den laufenden Monat und das Essengeld für den Vormonat zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über eine Einzugsermächtigung vom Bankkonto.

Der monatliche Elternbeitrag ist in allen Kindertagesstätten in Sondershausen gleich. So bezahlen Eltern für einen Ganztagsplatz  ihres Kindes 130.- € und für eine Halbtagsbetreuung 91.- €. Sollte bereits ein älteres Geschwisterkind zeitgleich mit dem jüngeren Kind unsere Einrichtung besuchen, so verringert sich der monatliche Beitrag wie folgt:

Beitrag für das jüngere Geschwisterkind halbtags 91.- €

Beitrag für das jüngere Geschwisterkind ganztags 78.- €. 

Für die Mittagessen des Kindes werden pro Tag 2,50 € berechnet. Weiterhin sind die Familien unserer Kita an einer Servicepauschale in Höhe von monatlich 8,80 € und einer Verpflegungspauschale in Höhe von monatlich 12,- € beteiligt. 

Für Gastkinder wird folgender Elternbeitrag je Besuchstag und Kind erhoben:

7,00 € (ganztags für Familien aus Sondershausen)

5,00 € (halbtags für Familien aus Sondershausen)

11,50 € (ganztags für Familien außerhalb von Sondershausen))

8,00 € (halbtags für Familien außerhalb von Sondershausen))

nach oben