Hausordnung

Träger der Einrichtung:

Evangelisch–lutherische Kirchgemeinde Sondershausen/ Stockhausen; Pfarrerin V. Bärwinkel;  Gottesacker 4, 99706 Sondershausen

vertreten wird die Einrichtung durch das Kreiskirchenamt in Eisenach, Stregdaer Allee 6a, 99817 Eisenach.

Hausordnung

1.Aufnahmebedingungen

  1. Alle Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr, unabhängig ihrer Religion, werden auf Wunsch der Eltern/ Sorgeberechtigten in der evangelischen Kindertagesstätte „Arche Noah“, Haus II, aufgenommen.

  2. Voraussetzung für die Aufnahme ist die sogenannte „Kita-Karte“, abzuholen in der Stadtverwaltung Sondershausen. Außerdem muss ein Aufnahmegespräch bei der Leiterin in der Kindertagesstätte erfolgen.

  3. Für die Aufnahme ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages notwendig. Die Leiterin der Einrichtung benötigt eine ärztliche Bescheinigung, den Nachweis der Masern - Impfung für die unbedenkliche Aufnahme des Kindes.

  4. Die Eltern entscheiden bei der Aufnahme, ob ihr Kind ganztags oder halbtags (maximal 5 Stunden) betreut werden soll.

2. Kosten

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages den Elternbeitrag laut Beitragsordnung, die Verpflegungs- und Servicepauschale sowie das Essengeld zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über eine Einzugsermächtigung vom Bankkonto. Barzahlungen werden nicht entgegengenommen. Bei ausstehenden wiederholten Zahlungen der genannten Beiträge behält sich der Träger das Recht auf außerordentliche Kündigung vor.

3. Festlegungen für Eltern, Erzieher und Besucher

1. Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag täglich von 6.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

2. Schließtage

Bitte informieren Sie sich am Aushang oder bei der Leitung über die Schließzeiten. Unsere Einrichtung ist generell am Freitag nach Himmelfahrt sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Außerdem behalten wir uns zwei Weiterbildungstage pro Kalenderjahr für Fortbildungen im Team vor.

3. Urlaubszeiten

Wir bitten rechtzeitig um eine Information über Urlaubszeiten sowie vorausplanbare Abwesenheitszeiten des Kindes zu bekommen.

4.Bringen und Holen

Beim Fernbleiben eines Kindes muss bis 8.15 Uhr eine Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Andernfalls wird das Essengeld in Rechnung gestellt. Der Elternbeitrag ist immer in voller Höhe, auch in den Schließzeiten der Kindertagesstätte, zu zahlen.

Es wird schriftlich festgelegt, wer das Kind abholen darf. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.

Wir empfehlen das Kind bis 8.30 Uhr in die Kita zu bringen, um Lernangebote wahrzunehmen oder in das offene Spielen integriert zu werden. Während der Mittagspause von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sollten die Kinder nur in Ausnahmefällen abgeholt werden, um die Ruhephase der Kinder nicht zu stören.

5.Aufsicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Erzieherin. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für ihre Kinder auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte bis zur Übergabe. Die Eingangstür der Einrichtung ist so abgesichert, dass sie von Kindern nicht geöffnet werden kann. Alle Eltern, Besucher und Mitarbeiter sind verpflichtet, beim Kommen und Gehen alle Türen ordnungsgemäß zu schließen.

6. Spielzeug

Für das Mitbringen von Gegenständen wird von der Einrichtung keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Spielzeug. Jede Art von elektrischen Geräten und jegliches Kriegsspielzeug, sowie alle Arten von gewaltverherrlichenden Gegenständen, dürfen nicht in die Einrichtung mitgebracht werden.

7. Kleidung

In unserer Einrichtung ist bequeme, zweckmäßige und witterungsbedingte Kleidung ohne Kordeln/ Ketten für drinnen und draußen erwünscht. Für den Aufenthalt in der Kita benötigt jedes Kind Hausschuhe.

Es sollte ausreichend Wechselwäsche (mit Namen gekennzeichnet) zur Verfügung stehen.

 8. Meldepflicht

Familiäre Veränderungen müssen der Leiterin schriftlich unverzüglich mitgeteilt werden.

9. Versicherung

Alle Kinder sind während der Betreuungszeit bei allen Aktivitäten außerhalb und innerhalb der Einrichtung durch die Unfallkasse Thüringen versichert.

10. Rauchverbot

Im Gebäude und auf dem gesamten Außengelände besteht ein generelles Rauchverbot.

4.Ansprechpartner

Die Leiterin der Einrichtung steht Ihnen als Ansprechpartnerin bei Fragen oder Problemen gern zur Verfügung. Damit das Gespräch in Ruhe verlaufen kann, ist eine Terminabsprache hilfreich.

5.Informationen und Termine

Alle Info´s und Termine werden rechtzeitig digital bekannt gegeben. Außerdem sind Aushänge im Eingangsbereich sowie vor jedem Gruppenraum ersichtlich.

6. Verpflegung

Getränke stehen den Kindern im gesamten Tagesverlauf zur Verfügung. Ein gesundes und abwechslungsreiches Frühstück erbitten wir von zu Hause. Die Mittagsverpflegung, sowie eine Vitaminpause am Vormittag und das Vesper am Nachmittag werden durch die Kita bereitgestellt.

Das Frühstück findet von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr gemeinsam statt. Das Mitbringen von Lebensmitteln von zu Hause (außer persönliches Frühstück) ist nicht gestattet. Bei Kindergeburtstagen bitten wir um Absprache mit der Gruppenerzieherin.

7. Elternmitwirkung und Elternbeirat

Elternmitwirkung ist uns sehr wichtig! Die Regelung dazu ist im ThürKitaG § 12 festgehalten.

Die aktuell gewählte Elternvertretung unserer Kita erfahren Sie über den Aushang.

Bitte nutzen Sie als Eltern Ihr Mitbestimmungsrecht. Die Elternvertretung wird alle zwei Jahre neu gewählt.

Zu Beginn eines jeden Kita-Jahres (September) findet ein Elternabend für alle Eltern statt.

8. Bestimmungen zur Hygiene und Gesundheit

  1. Das Betreten der Küche ist fremden Personen nicht gestattet.
  2. Jede Erkrankung eines Kindes muss umgehend der Gruppenerzieherin angezeigt werden. Ansteckende Krankheiten innerhalb der Familie/ Wohngemeinschaft müssen ebenfalls gemeldet werden. Geschwisterkinder, die krank sind, dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  3. Bei ersten Anzeichen einer Krankheit (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall, Ausschlag) darf das Kind nicht in die Einrichtung gebracht werden.
  4. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Kita ebenfalls nicht besuchen. Bei der Wiederaufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

  5. Muss ein Kind durch die Sorgeberechtigten aus Krankheitsgründen aus der Kita abgeholt werden, ist ebenfalls bei der Wiederaufnahme eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Andernfalls kann das Kind durch die Erzieherin nicht in Empfang genommen werden.

  6. Die Verabreichung von Bedarfsmedikamenten bzw. frei verkäuflichen Medikamenten (z.B. Nasentropfen, Globuli, Salben) erfolgt nur nach schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern. Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur mit schriftlicher ärztlicher Anweisung verabreicht. Die Medikamente sind generell in Originalverpackung und mit Namen des Kindes versehen durch die Eltern persönlich der Gruppenerzieherin zu übergeben. Antibiotika und Penicillin werden in der Kita nicht verabreicht.

9. Kündigung

Die Abmeldung (bzw. Kündigung des Vertrages) des Kindes/der Kinder aus der Einrichtung muss mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende erfolgen.

Unberührt bleibt für beide Parteien das Recht aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere wegen ausstehender Zahlungen der Elternbeiträge und wiederholten Zahlungsverzugs. Sollte der Betreuungsplatz seit mehr als einem Monat ohne Begründung nicht in Anspruch genommen worden sein, behält sich der Träger ebenfalls das Recht auf außerordentliche Kündigung vor.

10. Grundlage der Arbeit

11.Schlussbestimmungen

In unserer Einrichtung dulden wir keine menschenverachtenden, rassistischen, radikalen oder gewaltverherrlichenden verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Marken oder Medien.

 

Die vorliegende Hausordnung ist mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft gesetzt.

Bei Aufnahme sind die Eltern verpflichtet, die Hausordnung zu lesen.

Die Leitung der Kindertagesstätte übt das Hausrecht aus.   

 

Sondershausen den 01.01.2020 

Viktoria Bärwinkel                                                                         Sandra Zornemann

Geschäftsführende Pfarrerin                                                       Leiterin der Kita

 

 

                    

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